Fachbereich Musik
Sommerkonzerte 2024 – Bilder
Allgemeine Informationen
Ab Beginn des Schuljahres 2024/25 erhalten die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium des Maristenkollegs die Möglichkeit, mit Beginn der 5. Jahrgangsstufe den neu eingerichteten musischen Zweig zu wählen.
In der musischen Ausbildungsrichtung ist Musik Kernfach. Die Wahl des Zweiges ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen, ihre Musikbegeisterung mit dem Schulalltag in Einklang zu bringen. Sie profitieren von zahlreichen Möglichkeiten, eigene Fähigkeiten zu entdecken, zu entfalten und in der Gemeinschaft mit anderen Musizierenden vor Publikum zur Geltung zu bringen. Dabei entwickeln und stärken sie Schlüsselkompetenzen wie Ausdrucks-, Konzentrations- und Teamfähigkeit, Ausdauer, Kreativität und selbstbewusstes Auftreten.
Klassenunterricht
Die besondere Betonung des ästhetisch-künstlerischen Kompetenzerwerbs spiegelt sich in der Anzahl der Unterrichtsstunden: In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 wird Musik dreistündig unterrichtet. Dabei entfällt eine Stunde auf Instrumentalunterricht, während die übrigen beiden Stunden der Wissensvermittlung und dem gemeinsamen Musizieren und insbesondere dem Singen im Klassenverband vorbehalten sind.
Singen
Singen ist ein zentraler Bestandteil des Klassenunterrichtes. Darüber hinaus kann im Rahmen des zu belegenden Ensembles auch im Chor gesungen werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (wie bisher auch in den Chorklassen) Stimmbildungsunterricht in Kleingruppen.
Instrument
Jedes Kind erlernt ab der 5. Jahrgangsstufe ein Instrument seiner Wahl. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, sind aber natürlich möglich.
Grundsätzlich sind folgende Instrumente zugelassen: Klavier, Orgel, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune, klassische Gitarre.
Ab Jahrgangsstufe 8 sind zusätzlich die Instrumente Cembalo, Blockflöte (Sopran, Alt) Tenorhorn, Bariton, Euphonium, Tuba, Laute, Mandoline, Harfe, Perkussion, Akkordeon, Hackbrett, Zither zulässig. Auf Antrag können diese jedoch auch schon ab der 5. Jahrgangstufe erlernt werden.
Am Maristenkolleg kann (vorbehaltlich der personellen Möglichkeiten) kostenloser Unterricht in folgenden Instrumenten erteilt werden: Klavier, Violine/Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Klarinette/Saxofon, Schlagwerk und Waldhorn.
Der Instrumentalunterricht wird nachmittags an der Schule von qualifizierten Fachlehrkräften in Kleingruppen von 2 bis 3 Schülerinnen/Schülern erteilt und ist kostenlos. Nicht von der Schule angebotene Instrumente können nach Absprache auch bei externen Lehrkräften erlernt werden. Die Finanzierung erfolgt in diesem Fall privat.
Die Fortschritte auf dem Instrument werden bewertet und gehen in die Notengebung des Faches Musik ein. Die Voraussetzung für das erfolgreiche Erlernen eines Instrumentes ist regelmäßiges Üben.
Notengebung
Die Musiknote wird im Musischen Zweig (Jahrgangsstufen 5 – 11) zu gleichen Teilen aus den Bereichen „Klassenunterricht“ und „Instrument“ gebildet.
In den Bereich „Klassenunterricht“ fließen große Leistungsnachweise (eine Schulaufgabe pro Halbjahr), und kleine Leistungsnachweise (z.B. Stegreifaufgaben, mündliche Rechenschaftsablagen, Singen, Referate, etc.) ein.
Der Bereich „Instrument“ besteht aus zwei benoteten Vorspielen pro Halbjahr.
Ensembles
Alle Schülerinnen und Schüler des musischen Zweiges sollen an einem Ensemble der Schule teilnehmen. Das Spielen und Singen im Ensemble ergänzt den Instrumental- und Klassenunterricht, schult die soziale und musikalische Eingliederung in eine Gruppe und bietet die Möglichkeit, theoretisch erlernte Inhalte in der Praxis anzuwenden. Nicht zuletzt bieten die Ensembles schöne Gemeinschaftserlebnisse: jährlich eine mehrtägige Probenfahrt und regelmäßige Auftrittserlebnisse bei unseren Schulkonzerten.
- Unterstufenchor
- Großer Chor
- Kammerchor
- Orchester
- Bigband
- Schulband „La Canne Carreaux“
Probentage
Zur Vorbereitung der Schulkonzerte veranstaltet das Maristenkolleg in jedem Schuljahr mehrtägige Probephasen.
- Chöre und Orchester: Landvolkshochschule Wies/Steingaden; Frühsommer/Sommer
- Bigband/Schulband: Jugendbildungsstätte Babenhausen; Februar
Welche Eignung muss mein Kind mitbringen?
Die Noten 1 und 2 im Fach Musik der vierten Klasse, Freude an der Musik und die Bereitschaft, mehr aus der eigenen musikalischen Neigung zu machen, genügen bereits, um den musischen Zweig zu belegen. Bei Unsicherheiten über die Eignung (etwa eine weniger gute Note im Übertrittszeugnis) stehen wir Musiklehrerinnen und Musiklehrer für eine Beratung gerne zur Verfügung: bernhard.hess@maristenkolleg.de
Muss mein Kind schon ein Instrument spielen?
Vorkenntnisse auf dem Instrument werden nicht vorausgesetzt, sind aber selbstverständlich willkommen. Wichtig sind lediglich Freude an der Musik, Ernsthaftigkeit bei der Sache und die Bereitschaft, regelmäßig zu üben.
Benötigt mein Kind ein eigenes Instrument?
Ein qualitativ ordentliches Instrument ist Voraussetzung dafür, dass der Spaß am Üben erhalten bleibt. Das Maristenkolleg stellt keine Leihinstrumente zur Verfügung, der Erwerb muss also privat erfolgen. Lassen Sie sich vor dem Kauf eines Instrumentes unbedingt von der Instrumentallehrkraft beraten! Bei der Neubeschaffung lohnt es sich, sich über die Möglichkeit eines von vielen Musikalienhändlern angebotenen Mietkaufs zu informieren.
Kann mein Kind Gesang anstelle eines Instrumentes wählen?
Nein. Gesang ist im musischen Zweig als Ersatz für das Erlernen eines Instruments nicht zugelassen.
Mein Kind hat schon Instrumentalunterricht. Kann es bei seinem Lehrer/seiner Lehrerin bleiben?
Ja, sofern der Lehrer/die Lehrerin über eine Qualifikation zum Instrumentalunterricht verfügt, ist das nach vorheriger Absprache mit der Schule möglich. Der Unterricht ist in diesem Fall privat zu organisieren und finanzieren.
Ist es möglich, das Instrument zu wechseln?
Der Wechsel von einem zum anderen Instrument ist auf Antrag zum Schuljahreswechsel prinzipiell möglich, erfordert aber den Nachweis von Kenntnissen, die den in der vorausgehenden Jahrgangsstufe erworbenen instrumentalen Fähigkeiten entsprechen.
Kann der gewählte Zweig noch im Nachhinein gewechselt werden?
Der Wechsel in den naturwissenschaftlich-technologischen bzw. in den wirtschaftlichen Zweig ist bis zum Beginn der 8. Klasse möglich.
Stellt der musische Zweig eine Mehrbelastung gegenüber anderen Zweigen dar?
Viele Jugendliche sind außerhalb der Schule musikalisch engagiert. Der musische Zweig hilft z.B. durch den Instrumentalunterricht vor Ort, dieses Engagement mit dem Schulalltag „unter einen Hut“ zu bringen. Die regelmäßigen Vorspiele sind in vielfacher Hinsicht wertvoll für die Persönlichkeitsentfaltung und helfen, am Hobby Musik „dranzubleiben“. Unterm Strich machen die zahlreichen positiven Erlebnisse im Ensemblespiel, bei Probetage und Konzerten und der Stolz, etwas Besonderes zu können, den Übeaufwand mehr als wett. Zudem wird durch das ‚Einrechnen‘ des Instrumentalunterrichtes in die Stundentafel der Nachmittagsunterricht reduziert. In der 8. Klasse kommt (im Gegensatz zu den anderen Zweigen) kein weiteres Kernfach hinzu.
Haben die Schülerinnen und Schüler des musischen Zweiges mehr Unterrichtsstunden?
Nein. Die Zahl der Unterrichtsstunden inklusive Instrumentalunterricht ist zwischen der 5. und 11. Jahrgangsstufe in den verschiedenen Zweigen unterm Strich gleich. Die Verteilung kann aus organisatorischen Gründen allerdings minimal variieren.
Kann der musische Zweig auch mit Französisch als zweiter Fremdsprache belegt werden?
Nein. Für das bayerische musische Gymnasium ist grundsätzlich festgelegt, dass als zweite Fremdsprache Latein erlernt wird. Nach der 10. Klasse kann Latein abgelegt und durch Spanisch ersetzt werden.
Muss man in Musik Abitur machen, wenn man den musischen Zweig belegt?
Die Ausbildungsrichtung endet nach der 11. Jahrgangsstufe. Die Abituranforderungen sind für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und unabhängig von der gewählten Ausbildungsrichtung gleich. In den Jahrgangsstufen 12 bis 13 können sich die Schülerinnen und Schüler durch eine entsprechende Fächer-Belegung in der Oberstufe weiterhin musikalisch profilieren.
Bleiben die musischen Schülerinnen und Schüler bis zur 11. Jahrgangsstufe in einer gemeinsamen Klasse?
Nachdem der musische Zweig von der 5. bis zur 11. Klasse reicht, werden die Schülerinnen und Schüler diese Zeit gemeinsam in einer Klasse verbringen. Das Aufbrechen der Klassengemeinschaften nach der 7. Jahrgangsstufe entfällt.
Kann mein Kind auch die Chor- bzw. Streicherklasse wählen?
Die seit vielen Jahren am Maristenkolleg etablierte Chorklasse für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird es in dieser Form nicht mehr geben. Jedoch: Der musische Zweig ist eine Erweiterung der Chorklassen-Idee. Auch im musischen Zweig sind Chorsingen und Stimmbildung in Kleingruppen wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Darüber hinaus endet der musische Zweig nicht (wie die bisherige Chorklasse) nach der 6. Jahrgangsstufe, sondern wird bis zu 11. Klasse weitergeführt.