Übertritt
an das Gymnasium


Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Voraussetzung ist die bestätigte Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Übertrittszeugnis bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern
- Deutsch,
- Mathematik,
- Heimat- und Sachunterricht.
Ansonsten bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums: Übertritt und Schulwechsel in Bayern.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Voraussetzung ist hier eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 28.07.2023 bis 02.08.2023 erfolgen. Es ist aber eine Voranmeldung erforderlich, zu der das Zwischenzeugnis vorgelegt werden muss.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Realschule
Voraussetzungen sind hier die Vorrückungserlaubnis in die 6. Klasse der Realschule und eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 28.07.2023 bis 02.08.2023 erfolgen.
Übertritt von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessori)
In diesem Fall bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).


Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 4. Klassen an den Grundschulen!
Am 28.02.23 dürfen wir Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung in die Aula des Maristenkollegs um 18:30 Uhr einladen.
Parallel zu dieser Veranstaltung bieten wir eine Kreativwerkstatt für Ihre Kinder an. Wir freuen uns auf Sie!
Tag der offenen Tür
Auch freuen wir uns, Sie und ihr Kind nach der langen Coronapause wieder in unserem Schulhaus zum Tag der Offenen Tür am Samstag, den 11.03.2023, begrüßen zu dürfen.
Am diesem Tag können Sie und Ihr Kind sich ein Bild vom Maristenkolleg machen mit all seinen vielfältigen Möglichkeiten. Im Verlauf einer Schulführung erhalten Sie mannigfaltige Einblicke und Informationen über unser reiches Schulleben mit seiner großen Palette an Angeboten und Chancen. Sie haben dabei stets die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Ihr Kind kann in bestimmte Angebote hineinschnuppern.
Informationsflyer
weitere Informationen
Das Gymnasium am Maristenkolleg – Schulporträt


Die Voranmeldung am Maristenkolleg ist – auch für Schüler aus Mindelheim selbst – unbedingt erforderlich und läuft ab sofort bis zum 18.04.2023. Wir bitten Sie aus Planungsgründen um eine Voranmeldung, die sich in der Vergangenheit sehr bewährt hat.
Wir bitten Sie um eine schriftliche Voranmeldung mit folgendem Formular, das Sie bitte ausdrucken und im Sekretariat des Maristenkollegs abgeben. Sie können das Formular natürlich auch ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an uns schicken. Damit ist Ihr Kind bei uns vorangemeldet und wir werden für Sie alle weiteren Unterlagen vorbereiten. Das Formular können Sie sich auch vom Sekretariat in Papierform zusammen mit einer Informationsmappe zusenden lassen.


Für die Anmeldung kommen Sie bitte mit folgenden Unterlagen vom 02.05.23 bis 05.05.23 jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr bei uns vorbei:
- Übertrittszeugnis Grundschule (im Original!)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie)
Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule melden sich bitte endgültig am 28.07.2023, 9:00 bis 13:00 Uhr und vom 31.07. – 02.08.2021, 9:00 bis 16:00 Uhr (mit dem Jahreszeugnis) an. Auch hier bitten wir Sie schon jetzt um eine Voranmeldung.


Der dreitägige Probeunterricht für das Gymnasium findet vom 16.05.2022 bis 17.05.2022 sowie am 19.05.2023 statt. Im Probeunterricht wird Ihr Kind sowohl schriftlich als auch mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft. Zeitraum, Prüfungsaufgaben und Ablauf für diesen Probeunterricht werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus landesweit einheitlich festgelegt.
Voraussetzungen für das Bestehen:
- in einem Fach mindestens Note 3
- im anderen Fach mindestens Note 4
Sollte Ihr Kind den Probeunterricht nicht bestanden haben, weil es in beiden Fächern die Note 4 erzielt hat, so ist in diesem Fall dennoch die Aufnahme an das Gymnasium möglich, wenn Sie als Eltern sich dafür entscheiden (Elternentscheid!). Wurde in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt, so gilt der Probeunterricht als nicht bestanden, unabhängig davon, welche Note im anderen Fach erreicht wurde.
Wenn Sie wissen wollen, wie der Probeunterricht im Detail abläuft, finden Sie hier den offizielle Link zur entsprechenden Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in Bayern: Probeunterricht des Gymnasiums