Übertritt
an das Gymnasium


Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Voraussetzung ist die bestätigte Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Übertrittszeugnis bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern
- Deutsch,
- Mathematik,
- Heimat- und Sachunterricht.
Ansonsten bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums: Übertritt und Schulwechsel in Bayern.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Voraussetzung ist hier eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 26.07.2024 bis 30.07.2024 erfolgen. Es ist aber eine Voranmeldung erforderlich, zu der das Zwischenzeugnis vorgelegt werden muss.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Realschule
Voraussetzungen sind hier die Vorrückungserlaubnis in die 6. Klasse der Realschule und eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann natürlich erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 26.07.2024 bis 30.07.2024 erfolgen.
Übertritt von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessori)
In diesem Fall bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).


Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 4. Klassen an den Grundschulen!
Am Mittwoch, 07.02.2024, dürfen wir Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung in die Aula des Maristenkollegs um 18:30 Uhr einladen.
Parallel zu dieser Veranstaltung bieten wir eine Kreativwerkstatt für Ihre Kinder an. Wir freuen uns auf Sie!
Tag der offenen Tür
Wir freuen wir uns sehr, wenn wir Sie und ihr Kind in unserem Schulhaus zum Tag der Offenen Tür am Samstag, den 24.02.2024, begrüßen dürfen.
An diesem Tag können Sie und Ihr Kind sich ein Bild vom Maristenkolleg machen mit all seinen vielfältigen Möglichkeiten. Im Verlauf einer Schulführung erhalten Sie mannigfaltige Einblicke und Informationen über unser reiches Schulleben mit seiner großen Palette an Angeboten und Chancen. Sie haben dabei stets die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Ihr Kind kann in bestimmte Angebote hineinschnuppern.
Informationsflyer
weitere Informationen
Das Gymnasium am Maristenkolleg – Schulporträt


Die Voranmeldung am Maristenkolleg ist – auch für Schüler aus Mindelheim selbst – unbedingt erforderlich und läuft vom 07.02. bis zum 09.04.2024. Wir bitten Sie aus Planungsgründen um eine Voranmeldung, die sich in der Vergangenheit sehr bewährt hat.
Wir bitten Sie um eine schriftliche Voranmeldung online über folgenden Link. Ausgedruckt und unterschrieben geben Sie das Formular bitte im Sekretariat des Maristenkollegs ab. Sie können das Formular natürlich auch ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an uns schicken. Damit ist Ihr Kind bei uns vorangemeldet und wir werden für Sie alle weiteren Unterlagen vorbereiten.


Für die Anmeldung kommen Sie bitte mit folgenden Unterlagen vom 02.05.2024 bis 07.05.2024 jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei uns vorbei:
- Übertrittszeugnis Grundschule (im Original)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie)
- ggf. Nachweis Lese-/Rechtschreibstörung
- Nachweis über den Masernschutz (zur Einsichtnahme)
- Wenn Ihr Kind eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr benötigt, füllen Sie bitte auch den Erfassungsbogen für die Schülerbeförderung des jeweiligen Landkreises aus und bringen diesen mit.
Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule melden sich bitte endgültig zwischen dem 26.07.2024 und 30.07.2024, jeweils von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (mit dem Jahreszeugnis) an. Auch hier bitten wir Sie schon jetzt um eine Voranmeldung.


Der dreitägige Probeunterricht für das Gymnasium findet vom 14.05.2024 bis 16.05.2024 statt. Im Probeunterricht wird Ihr Kind sowohl schriftlich als auch mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft. Zeitraum, Prüfungsaufgaben und Ablauf für diesen Probeunterricht werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus landesweit einheitlich festgelegt.
Voraussetzungen für das Bestehen:
- in einem Fach mindestens Note 3
- im anderen Fach mindestens Note 4
Sollte Ihr Kind den Probeunterricht nicht bestanden haben, weil es in beiden Fächern die Note 4 erzielt hat, so ist in diesem Fall dennoch die Aufnahme an das Gymnasium möglich, wenn Sie als Eltern sich dafür entscheiden (Elternentscheid!). Wurde in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt, so gilt der Probeunterricht als nicht bestanden, unabhängig davon, welche Note im anderen Fach erreicht wurde.
Wenn Sie wissen wollen, wie der Probeunterricht im Detail abläuft, finden Sie hier den offizielle Link zur entsprechenden Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in Bayern: Probeunterricht des Gymnasiums