Übertritt
an das Gymnasium

Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule
Voraussetzung ist die bestätigte Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Übertrittszeugnis bei einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern
- Deutsch,
- Mathematik,
- Heimat- und Sachunterricht.
Ansonsten bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kultusministeriums: Übertritt und Schulwechsel in Bayern.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule
Voraussetzung ist hier eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,00 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 03.08.2026 bis 06.08.2026 erfolgen. Es ist aber eine Voranmeldung erforderlich, zu der das Zwischenzeugnis vorgelegt werden muss.
Übertritt nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe Realschule
Voraussetzungen sind hier die Vorrückungserlaubnis in die 6. Klasse der Realschule und eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von 2,50 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die endgültige Anmeldung kann erst direkt nach Erhalt des Jahreszeugnisses in der Zeit vom 03.08.2026 bis 06.08.2026 erfolgen. Es ist aber eine Voranmeldung erforderlich, zu der das Zwischenzeugnis vorgelegt werden muss.
Übertritt von staatlich genehmigten Schulen (z. B. Montessori)
In diesem Fall bedarf es der erfolgreichen Teilnahme am bayernweit einheitlich gestalteten Probeunterricht (siehe letzter Punkt).

Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 4. Klassen an den Grundschulen!
Am Donnerstag, 19.03.2026, dürfen wir Sie in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr herzlich zu unserer Infoveranstaltung und einem offenen Schulhaus einladen.
An diesem Nachmittag können Sie und Ihr Kind sich ein Bild vom Maristenkolleg machen mit all seinen vielfältigen Möglichkeiten. Im Verlauf einer Schulführung erhalten Sie mannigfaltige Einblicke und Informationen über unser reiches Schulleben mit seiner großen Palette an Angeboten und Chancen. Sie haben dabei stets die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Ihr Kind kann in bestimmte Angebote hineinschnuppern.
Wir freuen uns auf Sie!
Informationsflyer

Seit dem Schuljahr 2024/25 bieten wir allen die Schülerinnen und Schüler am Gymnasium des Maristenkollegs die Möglichkeit, den musischen Zweig zu wählen. Dieser beginnt bereits mit der 5. Jahrgangsstufe.
In der musischen Ausbildungsrichtung ist Musik Kernfach. Die Wahl des Zweiges ermöglicht es den Kindern und Jugendlichen, ihre Musikbegeisterung mit dem Schulalltag in Einklang zu bringen. Sie profitieren von zahlreichen Möglichkeiten, eigene Fähigkeiten zu entdecken, zu entfalten und in der Gemeinschaft mit anderen Musizierenden vor Publikum zur Geltung zu bringen. Dabei entwickeln und stärken sie Schlüsselkompetenzen wie Ausdrucks-, Konzentrations- und Teamfähigkeit, Ausdauer, Kreativität und selbstbewusstes Auftreten.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link zum Fachbereich Musik.

Die Voranmeldung am Maristenkolleg ist – auch für Schüler aus Mindelheim selbst – unbedingt erforderlich. Sie können sich ab 19.03.2026 bis 16.04.2026 anmelden.
Wir bitten Sie um eine schriftliche Voranmeldung online über folgenden Link.
Sobald Sie das Formular online ausgefüllt und versandt haben und per Mail eine Versandbestätigung erhalten haben, ist Ihr Kind bei uns vorangemeldet und wir werden für Sie alle weiteren Unterlagen vorbereiten.

Für die endgültige Anmeldung erhalten Sie von uns rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen zugesandt. Diese füllen Sie bitte sorgfältig aus und lassen Sie uns wieder zukommen. Das ist möglich
- per Post an „Maristenkolleg Mindelheim – Gymnasium, Champagnatplatz 1, 87719 Mindelheim“
- persönlich im Sekretariat der Schule in der Zeit von 04.05.2026 bis 08.05.2026 zwischen 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr (freitags nur bis 12.00 Uhr).
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- Übertrittszeugnis der Grundschule (im Original)
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie)
- ggf. Nachweis Lese-/Rechtschreibstörung
- Wenn Ihr Kind eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr benötigt, füllen Sie auch den Erfassungsbogen für die Schülerbeförderung des jeweiligen Landkreises aus. Ausgedruckt und unterschrieben legen Sie diesen bitte den Unterlagen für die Schule bei.
Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse Mittelschule melden sich bitte endgültig zwischen dem 03.08.2026 und 06.08.2026, jeweils von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (mit dem Jahreszeugnis) an. Auch hier bitten wir Sie schon jetzt um eine Voranmeldung.

Der dreitägige Probeunterricht für das Gymnasium findet vom 19.05.2026 bis 21.05.2026 statt. Im Probeunterricht wird Ihr Kind sowohl schriftlich als auch mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft. Zeitraum, Prüfungsaufgaben und Ablauf für diesen Probeunterricht werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus landesweit einheitlich festgelegt.
Voraussetzungen für das Bestehen:
- in einem Fach mindestens Note 3
- im anderen Fach mindestens Note 4
Sollte Ihr Kind den Probeunterricht nicht bestanden haben, weil es in beiden Fächern die Note 4 erzielt hat, so ist in diesem Fall dennoch die Aufnahme an das Gymnasium möglich, wenn Sie als Eltern sich dafür entscheiden (Elternentscheid!). Wurde in einem der beiden Fächer die Note 5 oder 6 erzielt, so gilt der Probeunterricht als nicht bestanden, unabhängig davon, welche Note im anderen Fach erreicht wurde.
Wenn Sie wissen wollen, wie der Probeunterricht im Detail abläuft, finden Sie hier den offizielle Link zur entsprechenden Seite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in Bayern: Probeunterricht des Gymnasiums
