Kosten des Tagesheims und mögliche Unterstützung für Sie
Die Kosten betragen im Schuljahr 2009/2010 und mit größter Wahrscheinlichkeit auch im Schuljahr 2010/2011:
| 1 Nachmittag: | 17,50 EUR |
| 2 Nachmittage: | 35,00 EUR |
| 3 Nachmittage: | 52,50 EUR |
| 4 Nachmittage: | 70,00 EUR |
Die Beträge werden mittels Einzugsermächtigung zu Anfang des Monats eingezogen.
Mögliche Unterstützung
Sollte Ihnen die Finanzierung eines Tagesheimplatzes Probleme bereiten, können Sie sich wegen der Möglichkeiten einer Ermäßigung vertraulich an die Leitung des Tagesheims wenden.
Vorweg wollen wir Sie auf Folgendes hinweisen:
In Fällen, bei denen keine eigene Betreuung am Nachmittag möglich ist und Eltern eine festgelegte Einkommensgrenze unterschreiten, übernimmt das Landratsamt (Jugendamt) die Kosten. Diese Möglichkeit kommt v.a. für Alleinerziehende in Betracht.
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, und Alleinerziehende können beim Finanzamt die Bertreuungskosten für Schulkinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln, maximal jedoch 4000 Euro pro Kind und Jahr geltend machen.